Häufig gestellte Fragen – hier finden Sie die Antworten

Mit wie viel Schadenersatz kann ich rechnen (Rückabwicklungs-Fall)?

Beispiel VW Golf, Audi A3, Mercedes A-Klasse, Skoda Fabia und ähnliche

Kaufpreis: 25.000 EUR
Kilometerstand bei Kauf: 25.000 km
Kilometerstand: 100.000 km
Ihr möglicher Schadensersatz: 16.667 EUR

Beispiel Audi A6 3.0TDI, Mercedes E-Klasse 350D, Porsche Cayenne und ähnlichee

Kaufpreis: 75.000 EUR
Kilometerstand bei Kauf: 25.000 km
Kilometerstand: 100.000 km
Ihr möglicher Schadensersatz: 54.545 EUR

Warum ist die Rückabwicklung sinnvoller als bloßer Geld-Schadenersatz?

Auch ein Auto hält nicht ewig und muss früher oder später ohnehin abgestoßen werden, daher kann (siehe Berechnungsbeispiele) eine Rückabwicklung die bessere Alternative sein, als den (oft als „Problem-Diesel“ schwer verkäuflichen) Wagen weiter zu nutzen und nur eine geringere Abgeltung zu erhalten. Je nach österreichischer Rechtslage besteht ein Wahlrecht zwischen Rückabwicklung („großem Schadenersatz“) und bloßer Abschlagszahlung („kleiner Schadenersatz“).

Wie hoch ist die Prämie des Finanzierers Profin im Fall des Prozesserfolges?

Wie bereits dargestellt, übernimmt der Prozessfinanzierer alle Kosten des Verfahrens in Deutschland (Rechtsanwalt, Gerichtsgebühren etc.) – auch, wenn das Verfahren verloren wird. Geschädigte Diesel-Fahrerinnen und -fahrer haben daher keinerlei Risiko zu tragen, selbst für die Verfahren etwas zahlen zu müssen. Man kann somit nur etwas gewinnen, aber nichts verlieren. Wird das Verfahren gewonnen, behält der Finanzierer Profin 35 % vom erstrittenen Betrag ein – dazu ein Rechenbeispiel im Fall eines vollständigen Obsiegens im Prozess bei Rückabwicklung des Kaufs:

Erstrittender Betrag: 15 385 €
- Provision Profin 35%: 5 385 €
Auszahlung an TNer: 10 000 €

Sollte das Verfahren nur teilweise gewonnen werden, können ggf. teilweise Kosten angerechnet werden und der Auszahlungsbetrag verringert sich. Wird der Kauf nicht rückabgewickelt und will der Teilnehmer/die Teilnehmerin das Auto weiter behalten, beträgt die Erfolgsquote 49 % und der vom Autohersteller zurückzuzahlende Betrag ist geringer. Daher ist für Diesel-Geschädigte eine Rückabwicklung des Kaufs wirtschaftlich sinnvoller als bloßer Geld-Schadenersatz bei der Weiterverwendung des KFZ.

Welche Fahrzeugen können an der Klage-Aktion in Deutschland teilnehmen?

Es können grds. alle Dieselfahrzeuge deutscher Hersteller teilnehmen, bei denen eine illegale Abschalteinrichtung zur Steuerung des Abgasverhaltens verbaut war. Ob ihr Fahrzeug im Einzelfall betroffen ist, prüfen unsere Experten individuell nach Durchsicht ihrer Angaben und Dokumente kostenlos für Sie.

Wie kann ich mich registrieren?

Sehr einfach. Sie registrieren sich zunächst unter https://dieselrecht.at/Registrieren . Anschließend erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail. Sollten Sie dieses nicht erhalten, kontrollieren Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Sollte das Bestätigungs-E-Mail auch dort nicht zu finden sein, lag vermutlich ein Tippfehler in der E-Mail-Adresse vor, bitte wiederholen Sie diesfalls die Registrierung.

Nach dem Klick auf den Link im Bestätigung-E-Mail melden werden Sie zur Anmelde-Seite weitergeleitet bzw. melden Sie sich hier als registrierter Benutzer/in an: https://dieselrecht.at/Anmelden

Sie können anschließend die Daten Ihres Autos erfassen.

Welche Daten und Dokumente benötige ich?

Bitte legen Sie sich vor der Registrierung den Kauf- oder Leasing-Vertrag Ihres Wagens zurecht sowie den Zulassungsschein. Sie können die Dokumente danach einfach bei der Registrierung hochladen.

Kann ich mit einem noch laufenden Leasing-Vertrag auch teilnehmen?

Sie können sich registrieren und Ihre Daten bekannt geben. Sobald Ihr Leasing-Vertrag beendet und das KFZ in Ihr Eigentum übergegangen ist, kann ein Anspruch für Sie durchgesetzt werden.

Kann ich auch teilnehmen, wenn ich den Wagen bereits verkauft bzw. zurückgegeben habe?

Ja. Laden Sie dann einfach den Verkaufs-Vertrag bzw. das Dokument, das die Abgabe des Wagens belegt, bei der Registrierung mit hoch.

Kann ich meinen Wagen verkaufen/zurückgeben, wenn die Klage noch läuft?

Ja. Bitte laden Sie danach aber rasch den Verkaufsvertrag bzw. ein gleichwertiges Dokument in Ihrem Zugangs-Bereich hoch.

Ich bin bereits bei einer anderen Klage-Aktion bzw. habe über einen Anwalt bereits rechtliche Schritte gegen einen Autokonzern angestrengt. Kann ich bei „DieselRecht.at“ teilnehmen?

Nein. Bitte beachten Sie, dass man Rechtsansprüche gegen Schädiger grundsätzlich nur einmal einbringen kann und es nicht möglich ist, parallel verschiedene Verfahren zum gleichen Sachverhalt anzustrengen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt oder an die Sammelklage-Aktion, an der Sie sich beteiligt haben, wenn Sie Fragen haben – eine Teilnahme bei „DieselRecht.at“ ist grundsätzlich nur möglich, wenn Sie frei über Ihren Anspruch verfügen können bzw. keine Verfahren diesbezüglich im Laufen sind.

Ich habe schon viel vom „Diesel-Skandal“ gehört und gelesen? Warum bin ich als KFZ-Halterin bzw. -Halter betroffen?

Sie wurden auf mehrfache Weise geschädigt: Bei der Erstehung des Wagens haben Sie ein KFZ erworben, das durch eine offensichtliche „Mogel-Software“ nicht die Abgasnormen erfüllt hat und somit zum Verkehr gar nicht zugelassen werden hätte dürfen. Hätten Sie davon gewusst, hätten Sie den Wagen gar nicht erworben oder einen größeren Rabatt verlangt. Schon aus diesem Grund steht Ihnen eine Zahlung zu, die diese Täuschung zum Zeitpunkt des Kaufs abdeckt. Außerdem werden Sie von Behörden gezwungen, eine andere Steuerungs-Software aufzuspielen, die Probleme verursachen kann (siehe unten) – tun Sie dies nicht, besteht die Gefahr, dass Verwaltungsbehörden ein Verfahren einleiten. Auch diesen Zustand wollten Sie zum Zeitpunkt des Kaufs niemals haben, hätte man Sie drüber aufgeklärt. Auch aus diesem Grund steht Ihnen eine Rückzahlung zu.

Kann man als Selbstständiger oder als Unternehmen auch teilnehmen?

Ja. Die Schäden bei unternehmerisch genutzten KFZ sind dieselben wie bei privat genutzten KFZ.

Ich habe das Software-Update durchführen lassen – kann ich trotzdem teilnehmen?

Ja. Das Software-Update hat bei vielen KFZ zu teils erheblichen Problemen geführt – das belegen viele Aussagen enttäuschter Diesel-Kundinnen und -Kunden: Die Bandbreite der berichteten Schäden reicht von der oftmaligen Reparatur der AGR-Ventile, erhöhtem Verbrauch, verminderter Zugkraft des Wagens bis hin zu störenden Lüftergeräuschen.

Selbst wenn Ihr Wagen einwandfrei funktionieren sollte, liegt dennoch ein Schaden vor, weil Sie – wie oben beschrieben – den Wagen so nie oder mit nur einem hohen Rabatt gekauft hätten. Außerdem können die Schäden noch auftreten – und: überprüfen Sie den Verbrauch Ihres Wagens und vergleichen Sie ihn mit den Soll-Angaben laut den technischen Dokumenten!

Der Sprit ist derzeit sehr teuer – ich habe das Gefühl, dass mein Wagen seit dem Update mehr verbraucht. Soll ich mich daher an der Aktion beteiligen?

Ja. Ein erhöhter Sprit-Verbrauch durch das Update ist ein Schaden, der im Lauf der Zeit immer mehr wird. Schon aus diesem Grund sollten Sie sich im Wege einer Klage einen Ersatz sichern, um diesen Schaden abzufedern!

Ich habe meine AGR-Ventile öfter tauschen lassen oder andere Schäden/Beeinträchtigungen bemerkt, nachdem ich das Update machen ließ. Soll ich mich beteiligen?

Ja. Auch aus diesem Grund sollten Sie sich im Wege einer Klage einen Ersatz sichern, um sich Schäden oder Beeinträchtigungen im Gebrauch wie verminderte Zugkraft des Wagens, Stottern des Motors oder nervige Lüfter-Geräusche abgelten zu lassen!

Wie werden meine Ansprüche durchgesetzt?

Sehr einfach: Sie registrieren sich zunächst und füllen alle nötigen Daten aus und laden uns Zulassungsschein, Kaufvertrag und ggf. den Verkaufsvertrag hoch. Danach wird Ihr Anspruch überprüft und deutschen Anwälten übermittelt, die den Fall für Sie einklagen. Ihr Fall wird in Deutschland eingeklagt, zur Anwendung kommt österreichisches Recht.

Muss ich zur Zeugen-Aussage nach Deutschland anreisen?

Nein, dies ist nur in Ausnahmefällen nötig.

Warum muss ich nichts aktiv für eine Teilnahme bezahlen und was ist Prozessfinanzierung?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie Klagen führen können: Entweder Sie zahlen das Verfahren, bei dem die Kosten – insbesondere bei einer Sachverständigenbestellung – rasch eine fünfstellige Höhe erreichen können, selbst. Sie müssen dann nicht nur die Verfahrenskosten vorab auslegen, sondern tragen auch das volle Risiko, falls das Verfahren verloren wird und müssten dann nicht nur die eigenen Kosten bezahlen (Anwalt, Gerichtsgebühr, Sachverständiger), sondern auch die Kosten der gegnerischen Anwälte.

Für einige Tausend € Schadenersatz weit über 10 000 € an Kosten-Risiko zu haben, ist für viele Betroffene eine unüberwindbare Hürde.

Daher gibt es Prozessfinanzierer wie das renommierte deutsche Unternehmen ProFin, das diese Kosten auslegt und die Verfahren vorfinanziert und selbst beim Verlust der Verfahren alle Kosten zahlt. Aber: Im Fall des Gewinns erhält der Finanzierer einen Anteil am erstrittenen Betrag

Wie erfahre ich, wann meine Klage in Deutschland eingereicht wird und wie der Verfahrensstand ist?

Sie erhalten regemäßig via E-Mail eine Nachricht, wie der Stand Ihres Verfahrens ist und können diesbezügliche Dokumente in ihrem Benutzerbereich auf der Homepage einsehen.

Welches Ergebnis kann ein derartiges Verfahren in Deutschland bringen?

Grundsätzlich geht es um eine Schadenersatzzahlung an Sie durch Rückabwicklung des Kaufs. Sie können den Wagen natürlich, wenn Sie das unbedingt wünschen, auch weiterverwenden – geben Sie das bitte bekannt. Aber: es hat sich gezeigt, dass eine Rückabwicklung des Kaufs für Geschädigte die wirtschaftlich günstigere Option ist. Den Wagen müssen Sie ohnehin früher oder später abstoßen, daher ist es günstig, sich für eine Rückabwicklung des Kaufs zu entscheiden. Sollte diese erfolgreich sein, müssen Sie den Wagen zu einem Ihnen später genannten Vertragspartner des Hersteller-Konzerns in Österreich bringen.

Wer steht hinter dem Projekt „DieselRecht.at“?

Das Projekt wird von RA Dr. Alexander Amann und RA Dr. Timo Gansel und sein Team getragen. Dr. Amann ist für den Schweizer Verbraucherschutz SKS und die österreichische, gemeinnützige Plattform für Sammelklagen COBIN claims tätig.

Die Klagen in Deutschland werden durch den deutschen Prozessfinanzierer ProFin finanziert. ProFin hat bereits Tausende Verfahren in diesem Zusammenhang erfolgreich begleitet.

Ein Novum ist, dass zur Qualitätssicherung der Aktion als Gesamtes der Verein COBIN claims – einer der größten unabhängigen, gemeinnützigen Konsumenten- und Kleinunternehmer-Schutzvereine Österreichs – gewonnen werden konnte. COBIN claims überwacht den fairen und transparenten Umgang mit Teilnehmern und fungiert als Ansprechstelle in Österreich, die kein „Juristen-Deutsch“ sondern verständliche Worte spricht.

Wer verdient was bei dem Projekt – verdienen im Endeffekt ohnehin nicht wieder nur die Anwälte?

Nein. Bis auf den Prozessfinanzierer gibt es niemanden, der direkt am Prozess-Erfolg beteiligt ist. Um Transparenz zu wahren und die Interessen von Teilnehmerinnen auch im internen Ablauf der Aktion im Auge zu haben, wurde der gemeinnützige Verein COBIN claims als Partner ins Projekt geholt, der auf die transparent und Kosten-effiziente Abwicklung der Aktion und Anspruchs-Betreibung achtet. Weder der Verein noch die Anwälte erhalten direkte Anteile am erstrittenen Betrag.

Wie erfahre ich vom Stand eines Verfahrens?

Per E-Mail bzw. durch den Dokumente-Bereich, in den Sie sich mit Ihrer E-Mail und dem Passwort, das Sie bei der Registrierung vergeben haben, anmelden können.

Haben Sie Fragen?

Wir einen FAQ Berich für Sie vorbereitet oder kontaktieren Sie uns persönlich:

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