14. Juli 2022
EuGH stellt sich auf Seite der geschädigten Diesel-Kunden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14.7.2022 seine lange erwartete Entscheidung im „Diesel-Skandal“ gefällt. In der Zusammenfassung hat das europäische Höchstgericht laut Anwalt Dr. Alexander Amann festgestellt:
• Thermofenster sind grundsätzlich unzulässig;
• die Fahrzeuge sind trotz Software Update nicht zulassungsfähig und weisen nicht die vertraglich geschuldeten Eigenschaften auf;
• Verbraucher einen Anspruch auf Preisminderung und/oder Rückgabe gegen den Verkäufer haben – daher steht den Betroffenen auch ein angemessener Schadenersatz direkt gegen den Hersteller zu.
Das bedeutet, dass sich die rechtliche Position der geschädigten Diesel-Kundinnen und -Kunden durch den EuGH-Spruch verbessert hat.
Zahlreiche Medien berichteten über den Fall:
- https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/eugh-thermofenster-in-vw-dieselmotor-unzulaessig,TBXGev2
- EuGH erklärt Thermofenster in VW-Dieselmotor für unzulässig - help.ORF.at
- https://kurier.at/wirtschaft/eugh-erklaert-thermofenster-in-vw-dieselmotor-fuer-unzulaessig/402074629